Die Etappen der Geschichte der Stadterneuerung und Sanierung in Berlin sind hier zusammengefasst nachlesbar. Die Geschichte der Sanierung in Berlin ist sehr
facettenreich und umspannt Sanierungskonzepte ausgehend von der “Kahlschlagsanierung der sechziger Jahre hin zur heute praktizierten erhaltenden Erneuerung.
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1. Stadterneuerungsprogramm 1964/65
Umfang: ca. 60.000 Wohnungen und 140.000 Einwohner 43.000 Wohnungsabrisse, 24.000 Neubauwohnungen, 10.000 zu modernisierende Wohnungen Zeithorizont: 10 - 15 Jahre Planungsraum: Vorrangig
Stadterweiterung am Stadtrand (u.a. Märkisches Viertel, Gropiusstadt) aber auch sechs große Sanierungsgebiete in der Innenstadt u.a. Wedding-Brunnenstraße, Neukölln-Rollberge, Kreuzberg
WassertorplatzDie programmatische Ausrichtung zielte auf Flächensanierung ab (Abriss/Neubau). Charakteristisch für diese Phase der Stadterneuerung war die Einsetzung großer
Gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaften als Sanierungsträger. Zu ihren Aufgaben zählten die Durchführung von Ordnungs- und Baumaßnahmen, Grunderwerb, Verwaltung, Bewirtschaftung und Vermietung
des Neubaus, Beratung der Altbau-/Umsetz-Mieter. Die Altbaumodernisierung war dem Wohnungsneubau untergeordnet. Stadterneuerung wurde vorrangig nicht als Bestandspflege, sondern als
Neubau-Aufgabe angesehen, die in der Innenstadt stattfand und alte städtische und soziale Strukturen durch neue ersetzen sollte. 1971 Inkrafttreten des Städtebauförderungsgesetzes Begriffe wie "Milieu", "historische Stadtgestalt" und "Wiederherstellung der alten Stadt" prägten die Diskussionen. Der soziale Grundsatz des Verbleibens
der Bewohner in ihrem Quartier gewann an Bedeutung. Die Bilanz von 1976 lautete: 18.000 neugebaute Wohnungen standen nur 400 modernisierten Wohnungen gegenüber.
2. Stadterneuerungsprogramm 1974
Festlegung von Erneuerungsgebieten mit dem Ziel einer verstärkten Altbaumodernisierung. Umfang in etwa wie beim 1. Stadterneuerungsprogramm Charakteristisch war die Hinwendung der
Wohnungsbaugesellschaften zur Innenstadt, die Behinderung einer raschen Abwicklung der Programme durch Haus- und Grundeigentümer (Verkaufsunwilligkeit) und Mieterproteste u.a. gegen
Luxusmodernisierungen. Es wurde eine Reihe von Förderungsprogrammen für die Altbaumodernisierung eingeführt. Die Betroffenenbeteiligung wurde formalisiert und die Beratungsgesellschaft für
Stadterneuerung und Modernisierung (BSM) als Sanierungsbeauftragte zur Eigentümerberatung in Stadterneuerungsgebieten beauftragt.Ende der 70iger Jahre Die Krise, welche
durch die unterschiedlichen Interessen der Sanierungsträger und der vielen betroffenen Mieter entstand, gipfelte in der Instandbesetzung von über 160 leerstehenden Miethäusern. Dies führte in der
Stadterneuerung in Berlin zur Einführung der eigentümerunabhängigen Mieterberatung, der baulichen Selbsthilfe, kurzfristiger Sonderinstandsetzungsprogramme, der Einstellung von Grunderwerb durch
die Sanierungsträger und stattdessen der Einführung treuhänderischer Sanierungsträger (SPI- Ausnahme und Regel, Stattbau). Grundsätze der behutsamen Stadterneuerung
1978 beschloss der Senat von Berlin die Internationale BauausstellungDie 12 Grundsätze der "behutsamen Stadterneuerung" vom März 1983 erhielten die Zustimmung des
Abgeordnetenhauses von Berlin und sind auch international als richtungsweisend in der Praxis sozialorientierter Stadterneuerung anzusehen. Auf diesen Grundsätzen aufbauend wurde unter
anderem die "behutsame Stadterneuerung " von der Internationalen Bauausstellung Berlin GmbH (IBA) für große Bereiche Kreuzbergs (SO36) umgesetzt. Bilanzierend ist zu sagen, dass nach
der Zustimmung des Bezirkes und des Bausenators das 2.Stadterneuerungsprogramm stark modifiziert wurde. Anstatt 1.600 neuer Wohnungen wurden nur ca. 360 gebaut und statt der vorgesehenen 1.500 zu
erneuernden Altbauwohnungen wurden über 7.000 Wohnungen saniert. Die zwölf Grundsätze der behutsamen Stadterneuerung
1.Die Erneuerung muss mit den jetzigen Bewohnern und Gewerbetreibenden geplant und - substanzerhaltend – realisiert werden. 2.Planer sollen mit Bewohnern und
Gewerbetreibenden in den Zielen der Erneuerungsmaßnahmen übereinstimmen, technische und soziale Planungen Hand in Hand gehen. 3.Die Eigenart Kreuzbergs soll erhalten, Vertrauen und
Zuversicht in den gefährdeten Stadtteilen müssen wieder geweckt werden. Substanzbedrohende Schäden an Häusern sind sofort zu beseitigen.
4.Behutsame Änderung von Grundrissen soll auch neue Wohnformen möglich machen. 5.Die Erneuerung von Wohnungen und Häusern soll stufenweise geschehen und allmählich ergänzt werden. 6.Die
bauliche Situation soll durch wenige Abrisse, Begrünung im Blockinneren, Gestaltung von Fassaden verbessert werden. 7.Öffentliche Einrichtungen sowie Straßen, Plätze und Grünbereiche
müssen bedarfsgerecht erneuert und ergänzt werden. 8.Beteiligungsrechte und materielle Rechte der Betroffenen bei der Sozialplanung müssen geregelt werden. 9.Entscheidungen für die
Stadterneuerung müssen offen gefunden und möglichst am Ort diskutiert werden. Die Betroffenenvertretung ist zu stärken. 10.Stadterneuerung, die Vertrauen erzeugt, braucht feste
Finanzzusagen. Das Geld muss schnell und auf den Fall bezogen ausgegeben werden können. 11.Es sind neue Formen der Trägerschaft zu entwickeln. Treuhänderische Sanierungsträgeraufgaben
(Dienstleistungen) und Baumaßnahmen sollen getrennt werden. 12.Die Stadterneuerung nach diesem Konzept muss über die Zeit der IBA hinaus gesichert sein.
Modernisierung und Rekonstruktion in Berlin-Ost Bis Ende der sechziger Jahre spielte die Modernisierung von Altbauten in Berlin-Ost eine untergeordnete Rolle und war eingebunden in die
Instandsetzungsmaßnahmen, bei denen die notwendigsten Arbeiten durchgeführt wurden, um eine Bewohnbarkeit zu sichern. Die Berliner Mietkasernenstadt wurde nicht als erhaltungswürdig angesehen.Das Stadtzentrum sollte mit Hilfe des industrialisierten Bauwesens neu gestaltet werden. Es entstanden die Bebauungen am Alexanderplatz, an der Rathausstraße, am Fischerkietz und an
der Leipziger Straße. Da die Wohnungsnachfrage jedoch stark gestiegen war und zur Unzufriedenheit der Bevölkerung beitrug, wurde 1971 das Wohnungsbauprogramm zum politischen
Schwerpunktthema erklärt. Es entstanden Neubauwohnungen in Großplattenbauweise (WBS 70) und man begann mit der komplexen Modernisierung von Altbauten. (Modellbeispiele Arkonaplatz und
Arnimplatz). Große Wohnquartiere wurden komplex saniert, d.h. Bauwerkstrockenlegung, Dach- und Fassadeninstandsetzung, Instandsetzung von Wohnungen und Treppenhäusern, Einbau von Innentoiletten
und Bädern. Problematisch war die Umsetzung der Arbeiten. Ehemals private kleine Handwerksbetriebe wurden zu staatlichen Baureparaturbetrieben zusammengeschlossen. Die sanierten Altbaugebiete
fanden den Zuspruch der Bewohner und es wurde, attraktiver in der Innenstadt als in den Neubaugebieten am Stadtrand zu wohnen. 1979 wurde von der Bezirksdelegiertenkonferenz
festgelegt, dass Abrisse in den innerstädtischen Gebieten zu minimieren sind. Es fand also eine Umorientierung statt. Nicht mehr die noch relativ gut erhaltenen Altbauquartiere, sondern die
mit den schlechtesten Wohnbedingungen ausgestatteten Gebiete, wurden für eine komplexe Umgestaltung vorgesehen (u.a. das Palisadendreieck), um die Wohnungsfrage in der Hauptstadt zu lösen und
jeder Familien eine eigene, ihrer Größe angemessene Wohnung anzubieten. Der Einsatz von Baukapazitäten wurde politisch festgelegt. Die kommunalen Wohnungsverwaltungen
bewirtschafteten mit Hilfe von staatlichen Subventionen ihre Bausubstanz. Privateigentümer hatten dagegen kaum eine Chance zur Pflege und Erhaltung der Gebäude. Das Mietniveau wurde so tief
gehalten, dass einen Instandsetzung kaum möglich war. Beginn der 80iger Jahre Die Rekonstruktion war nicht mehr mit den Arbeitskräften der Hauptstadt zu
bewältigen und Kombinate aus der ganzen DDR wurden zur Unterstützung herangezogen. Das städtebauliche Leitbild war die Erhaltung der Quartiere, Vervollständigung mit Neubauten, Einhaltung
der alten Baufluchten , Aufnahme der Traufhöhen . Es wurde versucht die Plattenbauten in die vorhandene Struktur einzupassen. Allerdings zeigte sich, dass die ökonomische Leistungskraft des
Bauwesens nicht ausreichte, um die Wohnungsfrage zu lösen. Der industrialisierte Wohnungsbau war zu wenig anpassungsfähig. Es fand eine Umkehr zu einer Planung mit intensivierten Abrissen statt.
In Prenzlauer Berg sollten nach Flächenabriss 5.000 Wohnungen neu entstehen (Rykestraße). Die Bewohner versuchten sich zu wehren und es entstanden Bürgerinitiativen. Das Jahr 1989 setzte allen
staatlichen Planungen ein Ende. Für die wiedervereinigte Stadt war es notwendig, neuen Wege und Sofortprogramme zu finden. |
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DAS 25 MILLIONEN—PROGRAMM INITIALZÜNDUNG UND PERSPEKTIVEN FÜR DIE STADTERNEUERUNG IN BERLIN-OST Ausgangssituation und Ziele des ProgrammsDie Dramatik der Ereignisse und die gesellschaftlichen Umwälzungen in der DDR seit dem Herbst 1989 hatten
zunächst eindeutig politischen und emotionalen Charakter. Die ökonomischen Konsequenzen des Veränderungsprozesses blieben angesichts der politischen Dimensionen zu Anfang nahezu unbeachtet. Das änderte sich
schnell, als Schritt für Schritt das wirtschaftliche Desaster der DDR deutlich wurde. Die erschreckende Bilanz beschränkte sich nicht nur auf den Produktionssektor, sondern gleichermaßen auf die gesamte
Wohnungswirtschaft. Insbesondere die Situation der innerstädtischen Altbauquartiere in Ost-Berlin war alarmierend: Hoher Leerstand, in Ost-Berlin ca. 25.000 Wohnungen, allein im Bezirk
Prenzlauer Berg ca. 8.000, d.h. fast doppelt soviel wie in West-Berlin insgesamt zu Beginn der achtziger Jahre, als die Hausbesetzungen und die Auseinandersetzungen über die Wohnungspolitik ihren Höhepunkt
erreichten; jahrzehntelang unterlassene Instandhaltung und fortgeschrittener Verfall eines großen Teils der Altbausubstanz, Mangel an dringend benötigten Baumaterialien;
keine kostendeckende Bewirtschaftung der Häuser aus den laufenden Mieteinnahmen; Stadterneuerung ohne Bürgerbeteiligung, Abriß historisch wertvoller Gebäude, »Diktat des Plans« ohne Rücksicht auf soziale
Strukturen und individuelle Bedürfnisse. Vor diesem Hintergrund entschloß sich der Bausenator, 25 Millionen DM aus Mitteln seines Ressorts bereitzustellen, um in einer sehr schwierigen Phase der
Umstrukturierung ein Zeichen zu setzen. Das Programm sollte zugleich als Initialzündung für die Verantwortlichen der Stadterneuerung in Ost-Berlin wirken und einen Beitrag dazu leisten, dem weiteren Exodus
von DDR-Bürgern in die Bundesrepublik und West-Berlin entgegenzuwirken. Die wesentlichen Zielsetzungen des Programms sind: Beseitigung vorhandenen und Vermeidung weiteren Leerstands von Wohnungen;
Förderung der Herausbildung neuer Strukturen (u.a. die Bildung privater Baubetriebe sowie Architektur- und Ingenieurbüros); Unterstützung von Selbsthilfegruppen, Hilfe zur Selbsthilfe;
Initiierung demokratischer Planungs- und Beteiligungsprozesse. In der Fachöffentlichkeit wurde die Skepsis geäußert, daß einer schnellen Abwicklung viele Imponderabilien entgegenstünden: u . a.
unterschiedliche Rechtsordnungen, Wirtschafts- und Währungssysteme, fehlende Erfahrungen in der DDR in bezug auf Förderungsprogramme in der Stadterneuerung. Darüber hinaus wohnt dem Programm ein
struktureller Widerspruch inne. Bei vergleichsweise sehr hohem Tempo bei der Umsetzung der Vorhaben soll zugleich ein besonders hoher inhaltlicher Anspruch verwirklicht werden (Projektvielfalt, hohe soziale
und bauliche Qualitäten), der neue Maßstäbe für alle künftigen Maßnahmen in Ost-Berlin setzen soll. Bei dieser widersprüchlichen Zielvorgabe besteht immer die Gefahr, daß einer der beiden Ansprüche nicht
wie intendiert verwirklicht wird. Trotz der vorgebrachten Kritik, der skeptischen Prognosen und der objektiven Problematik wurde wegen der grundsätzlichen politischen Bedeutung, die dem Programm beigemessen
wurde, daran festgehalten. Am 6. Februar 1990 beschloß der Senat die »außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Förderung dringender Stadterneuerungsmaßnahmen im Großraum Berlin« in Höhe von 25
Millionen DM für in den Jahren 1990 und 1991 zu realisierende Maßnahmen. Die Mittel sollen insbesondere dort eingesetzt werden, wo der Erneuerungsbedarf am größten ist, in den Bezirken Mitte und Prenzlauer
Berg. Ihre Vergabe ist an die Bedingung geknüpft, daß aus Ost-Berlin Komplementärmittel für die Erneuerungsmaßnahmen bereitgestellt werden. Das betrifft nahezu alle Objekte, so daß mit den Maßnahmen
insgesamt ein Bauvolumen von ca. 60 Millionen DM aktiviert wird. Finanzielle Abwicklung und Kontrolle der Baumaßnahmen der Projekte übernehmen die treuhänderisch für das Land Berlin von der
Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen beauftragten Gesellschaften DeGeWo, BSM, L.I.S.T., S.T.E.R.N., SPI, STATTBAU und die ARGE MITTELSTRASSE. Angesichts des zu bewältigenden breiten
Aufgabenspektrums, der spezifischen Probleme aufgrund der beabsichtigten engen Kooperation zwischen den Verfahrensbeteiligten in Ost und West, für deren Bewältigung auf vergleichbare Erfahrungen nicht
zurückgegriffen werden kann, und nicht zuletzt, um als Ansprechpartner und vermittelnde Instanz in Konfliktfällen vor Ort präsent zu sein, wurden die Autoren dieses Artikels als Arbeitsgemeinschaft von der
Senatsbauverwaltung ab 1. April 1990 beauftragt, die Koordination zur Abwicklung des Programms in Ost-Berlin zu übernehmen. Am 9. Juli 1990 wurde das Koordinationsbüro in der Schwedter Straße 47 im Bezirk
Prenzlauer Berg eröffnet. Die Arbeitsgemeinschaft greift Probleme im Sinne der Programmziele auf, erarbeitet und unterbreitet Lösungsmöglichkeiten und bereitet Entscheidungen vor. Sie übernimmt außerdem die
Aufgabe, aus den Erfahrungen bei der Realisierung des Programms heraus innovative, konzeptionelle Vorschläge für Zukunftsaufgaben in diesem Bereich zu entwickeln.
Q.: Stadterneuerung Berlin; Erfahrungen, Beispiele, Perspektiven; SenBauWohn, 1990 |
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